PRESSEMITTEILUNG zum zum Beruf Schulleitung

Kassel, 29.09.2024

Pressemitteilung des Vorsitzenden der Bundesdirektorenkonferenz Gymnasien zum Arbeitsergebnis der Herbsttagung der BDK vom 26.09. – 27.09.24 in Saarbrücken

Beruf Schulleitung – Leitbild, Ressourcen und Qualifikation

  1. In fast allen Bundesländern existiert kein Leitbild für die Tätigkeit als Schulleitung. Die BDK hat einstimmig ein Leitbild für Schulleitungen beschlossen.
  2. Bundesweit gibt es große Unterschiede in den personellen und zeitlichen Ressourcen für ein Leitungsteam. Multiprofessionelle Teams an Schulen sind die absolute Ausnahme. Die BDK hält in einem Positionspapier die Rahmenbedingungen für eine erfolgreich geführte Schule fest.
  3. Als eigenständiger Beruf muss die Tätigkeit als Schulleitung mit einer Qualifizierung sein. Das Positionspapier der BDK gibt wichtige Hinweise, wie eine mehrstufige Qualifizierung gelingen kann.

Die Vorsitzenden der Schulleitungsverbände der Gymnasien aus allen Bundesländern in Deutschland, die mehr als zwei Drittel aller Schulleitungen der Gymnasien in Deutschland vertreten, haben sich auf ihrer Frühjahrstagung mit dem Thema „Beruf Schulleitung – Aufgaben, Qualifizierung und Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Handeln“ befasst und die Ergebnisse in drei Positionspapiere festgehalten (siehe Anlage). Dabei wurden die Entschließung „Berufsbild Schulleiterin und Schulleiter“ aus dem Jahr 2016 überarbeitet und in ein Leitbild mit zwei Positionspapieren zu personellen Ressourcen an Gymnasien und zur Qualifizierung von Schulleitungen überführt.

Als Schulleitung ist man in vielen Rollen tätig: Manager, Personalchef, Sicherheitsingenieur, Jurist, Schulentwickler, Unterrichtsexperte, Sachbearbeiter, IT-Profi, ... Die BDK leitet daraus ab: Die Tätigkeit als Schulleitung an einem Gymnasium ist ein eigenständiger Beruf. Diese Aussage unterlegt die BDK mit einem Leitbild für diesen Beruf und leitet daraus bundesweit dringend benötigte Ressourcen für eine erfolgreiche Leitung eines Gymnasiums sowie notwendige Qualifizierungsmaßnahmen ab.

Arnd Niedermöller, Vorsitzender der BDK:Eine Tätigkeit als Schulleitung an einem Gymnasium muss von den Verwaltungen als eigenständige Profession anerkannt werden. Schulleitungen müssen zuvor als Lehrkraft tätig gewesen sein, damit die Unterrichtsentwicklung als Kern der Aufgabe einer Schulleitung erfolgreich vorangetrieben werden kann. Eine umfangreiche und mehrstufige Qualifizierung ist für ein erfolgreiches Handeln als Schulleitung in einem neuen Beruf unerlässlich. Hier besteht dringender Bedarf an einer bundeseinheitlichen Regelung. Eine Schule kann nur mit einem ausreichend großem Team und vorhandenen zeitlichen Ressourcen für Lehrkräfte und das Leitungsteam entwickelt werden. “

Arnd Niedermöller
Vorsitzender



Download als PDF