ENTSCHLIEßUNG: Weg mit dem Kooperationsverbot!
Hannoversch Münden, 23.09.2011
In wachsendem Maße müssen sich Schulen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Dazu gehören z. B. die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, Inklusion, Ganztagsangebote, Förderunterricht, Begabten-förderung, neue Medien. Weder die personelle noch die bauliche Ausstattung vieler Schulen in allen Bundesländern genügen den damit verbundenen Anforderungen. Die chronisch unterfinanzierten Länder und Kommunen können diese Aufgaben nicht mehr alleine bewältigen. Bund und Länder sind verpflichtet, im Bildungsbereich gemeinsam die gesamtgesellschaftlichen Probleme zu lösen. Bund und Länder sind gefordert!
Die BDK fordert die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern durch eine Änderung des Grundgesetzes aufzuheben und damit wieder zielgerichtete Bildungsinvestitionen im Einvernehmen mit den Ländern zu ermöglichen.
„Nur durch gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern bleibt der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland zukunftsfähig.“, betonte Dr. Rainer Stein-Bastuck, Vorsitzender der Bundesdirektorenkonferenz (BDK) der Gymnasien, im Rahmen der Herbsttagung in Hannoversch Münden.
Hannoversch Münden, 23. September 2011
Dr. Rainer Stein-Bastuck Bundesvorsitzender
Download als PDF