ENTSCHLIEßUNG: Integration junger Menschen aus Flüchtlingsregionen

Leipzig, 27.02.2016

Erklärung der Bundesdirektorenkonferenz zur schulischen
Integration junger Menschen aus Flüchtlingsregionen

Bundesdirektorenkonferenz legt Rahmenkonzept zur schulischen Integration junger Menschen aus Flüchtlingsregionen vor.

Bildung ist die Grundvoraussetzung, um die Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsregionen in unsere Gesellschaft gelingend integrieren zu können. Die Möglichkeit der Teilhabe an Bildung basiert auf dem zügigen, gut organisierten, finanziell und personell abgesicherten Erwerb der deutschen Sprache.

Gute, zum Teil auch kreativ neu zu entwickelnde Bildungsangebote für junge Flüchtlinge sind von entscheidender Bedeutung, um den jungen Menschen einen hoffnungsvollen und erfolgreichen Start in der Bundesrepublik zu ermöglichen.

Die Gymnasien nehmen ihre Verantwortung für die schulische und soziale Integration junger Menschen aus Flüchtlingsregionen wahr. Ihre Lehrerinnen und Lehrer leisten dabei bereits jetzt in den bestehenden Vorbereitungsklassen und bei der Integration in den regulären Unterricht engagierte und gute Arbeit.

Die dabei an den Schulen entwickelten Verfahrensweisen müssen in ein bundesweit einheitliches Konzept eingegliedert werden. Die BDK fordert eine schulische Integration der Flüchtlinge in drei Stufen:

Stufe 1: Erfassung der Bildungsbiographie

basissprachliche Ausbildung in Deutsch in einer schulartunabhängigen Vorbereitungsklasse, dabei Orientierung an den Niveaustufen des europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen
kleine, möglichst altershomogene Gruppen

am Ende: vorläufige Schullaufbahnempfehlung

Stufe 2: bildungssprachliche Grundausbildung in Deutsch in den weiterhin bestehen den Vorbereitungsklassen

inhaltliche und fachsprachliche Vorbereitung auf den Fächerkanon der Schularten, teilweise auch im Regelunterricht

am Ende: verbindliche Schullaufbahnempfehlung

Stufe 3: Übergang in die Regelklassen der verbindlich empfohlenen Schulart

weitere unterstützende Ausbildung in deutscher Sprache

am Ende: Ausstellung von regulären Zeugnissen

Die BDK erwartet weitere gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern zur Umsetzung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Dazu gehören:

  • verstärkte Ausbildung von Lehrkräften für Deutsch als Zweitsprache,
  • Bereitstellung von passenden Lehr- und Lernmaterialien,
  • Einstellung zusätzlicher Sozialarbeiter,
  • Anerkennung der Herkunftssprache als Fremdsprache nach bundeseinheitlichen Regelungen,
  • Vorhalten von Schülerplätzen für Flüchtlinge in allen Klassenstufen aller Schularten zur abschließenden Integration in das Regelsystem.

Dieses Rahmenkonzept ist aus Sicht der BDK geeignet, den Interessen der jugendlichen Flüchtlinge gerecht zu werden, ohne bewährte Standards des Gymnasiums zu vernachlässigen.

Leipzig, den 26. Februar 2016

Oberstudiendirektor Dieter Brückner
Bundesvorsitzender



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