ENTSCHLIEßUNG: "Berufsbild Schulleiterin und Schulleiter"

Leipzig, 27.02.2016

BDK fordert Anpassung des Berufsbildes und der Arbeitsbedingungen für Schulleitungen an geänderte Anforderungen

Das Berufsbild der Schulleiterin und des Schulleiters hat sich in den letzten Jahren stark verändert und erweitert. Zu den traditionellen Aufgaben ist eine Vielzahl neuer Aufgaben hinzugekommen. Heute umfasst die Schuleitertätigkeit folgende Aufgabengebiete:

  • Führung: Selbstführung, Prozessführung, Personalführung, Personalförderung
  • Steuerung: Prozesse und Ergebnisse
  • Moderation: Veranstaltungen, Projekte, Konflikte
  • Management: Qualität, Ressourcen, schulintern, schulextern, Unterrichtsentwicklung
  • Beratung: Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulsozialarbeit, Schulleitung, Mitbestimmungsgremien
  • Verwaltung: Statistik, Berichtswesen

Diese Aufgaben müssen initiiert, moderiert, evaluiert und dokumentiert werden.

Schulleiterinnen und Schulleiter nehmen Dienstvorgesetztenaufgaben wahr, sind Leiter der Institution Schule und vertreten sie nach außen. Ein eigenständiges Berufsbild ist entstanden.

Im Rahmen dieses Berufsbildes nehmen Schulleiterinnen und Schulleiter diese Aufgaben an, und zwar in eigener Verantwortung mit dem Ziel beständiger Qualitätsverbesserung im Interesse der Schulgemeinschaft.

Ein angemessener Organisationsrahmen ist zwingend notwendig, die BDK fordert daher:

  • eine hinreichende Zahl von Studiendirektoren, die zur erweiterten Schulleitung gehören und Bereiche verantwortlich leiten,
  • die Möglichkeit der Delegation von Schulleitungsaufgaben an die Mitglieder der erweiterten Schulleitung,
  • Schulleiterinnen und Schulleiter grundsätzlich von der Unterrichtsverpflichtung freizustellen,
  • die Schulleiterin/der Schulleiter über die Verteilung der Leitungszeit auf die Mitglieder der Schulleitung entscheiden zu lassen,
  • die Leitungszeit so zu bemessen, dass die stellvertretende Schulleitung maximal mit der Hälfte des Deputates unterrichten muss und die weiteren Mitglieder der erweiterten Schulleitung jeweils mindestens vier Wochenstunden Leitungszeit erhalten können,
  • die Einstellung von nicht-pädagogischem Personal zur Assistenz in administrativen Aufgaben als Landesbedienstete, z.B. Schulverwaltungsassistenten,
  • Bereitstellung professioneller Schulverwaltungssoftware und deren Administration,
  • Angebote der professionellen Unterstützung wie z.B. Coaching und Supervision für die Mitglieder der Schulleitung,
  • Verbeamtung der Schulleitungsmitglieder und Angleichung der Gehälter an die BBesO.

Des Weiteren müssen administrative Aufgaben, die in der letzten Zeit auf Schulen übertragen wurden, überprüft werden.

Bei jeder Weiterentwicklung des Berufsbildes müssen die Aufgaben in einem kontinuierlichen und kritischen Prozess erneut qualitativ und quantitativ bewertet werden.

Eine bundesweit einheitliche Definition des Berufsbildes Schulleiterin/Schulleiter und die angemessene Unterstützung dieser Aufgaben durch die oben geforderten Maßnahmen werden auch den in vielen Bundesländern vorhandenen Bewerbermangel verringern.

Leipzig, den 26. Februar 2016

Oberstudiendirektor Dieter Brückner
Bundesvorsitzender



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