Die gymnasiale Oberstufe
Bremen, 28.02.2014
Auf der Basis der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) zur „Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ haben sich im Wettstreit der Bundesländer erheblich voneinander abweichende Regelungen zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe ergeben. Die BDK stellt fest, dass in der Folge in der deutschen Schullandschaft eine große Anzahl unterschiedlichster Rechtsvorschriften für die gymnasiale Oberstufe entstanden sind.
Die gymnasiale Oberstufe besteht generell aus einer einjährigen Einführungsphase und einer zweijährigen Qualifikationsphase. Daher fordert die BDK:
- Zur Qualitätssicherung benötigt das Gymnasium eine deutliche organisatorische, inhaltliche und personelle Profilierung der Einführungsphase. Die personelle Ausstattung der Einführungsphase ist derjenigen der Qualifikationsphase anzupassen.
- Schülerinnen und Schüler, die am Gymnasium in die Jahrgangsstufe 11 versetzt werden, erwerben damit den Mittleren Schulabschluss (MSA). Prüfungen zum Erwerb des MSA sollen am Gymnasium generell nicht stattfinden. Schülerinnen und Schülern, die nicht in die Jahrgangstufe 11 versetzt werden und das Gymnasium verlassen, wird der MSA bei Erfüllung geeigneter Kriterien bescheinigt.
- In der Qualifikationsphase muss es allen Gymnasiasten möglich sein, individuelle Schwerpunktset-zungen bei der Kurswahl vorzunehmen.
- Die Bundesländer Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen sind darin zu bestärken, an dem System mit Grund- und fünfstündigen Leistungskursen festzuhalten. In den Bundesländern mit anderen Systemen sollen möglichst viele Fächer auch mit erhöhtem Anspruchsniveau und entsprechendem Zeitrahmen angeboten werden.
- Im Abitur sind fünf Prüfungen festzuschreiben. Den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Nord-rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wird empfohlen, sich der Entwicklung in den anderen Bundesländern zugunsten einer bundesweiten Vergleichbarkeit des Abiturs nicht zu verschließen.
- Für mindestens vier Abiturprüfungen ist der Besuch eines jeweils mindestens dreistündigen Faches vorauszusetzen.
- Zur Sicherung der Zukunft des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Deutschland muss jeder Gymnasiast in allen Bundesländern die Möglichkeit haben, im Rahmen der Abiturprüfungen mehrere Naturwissenschaften zu belegen.
- In allen Bundesländern ist den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit einzuräumen, eine Besondere Lernleistung (BLL) in die nichtschriftlichen Abiturprüfungen einzubringen.
- In allen Bundesländern ist jährlich eine Statistik über die Anzahl und die Ergebnisse der Abiturprüfungen in allen Prüfungsfächern und allen im Bundesland angebotenen Kursen zu veröffentlichen.
Zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Abiturs und zur Wahrung der Chancengerechtigkeit sind diese Schritte unverzichtbar.
Bremen, 28.02.2014
Dr. Rainer Stein-Bastuck
Bundesvorsitzender
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